Was ist die Lebensmittel-Informationsverordnung?

Am 13. Dezember 2014 trat die Lebensmittel-Informationsverordnung (EU-VO 1169/2011) in Kraft. Mit dieser Verordnung verfolgt die Europäische Union das Ziel, den Verbrauchern* möglichst umfassende Informationen zu den Lebensmitteln zu liefern, die sie verzehren, und dadurch sowohl einen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Verbraucher wie auch zum Recht der Verbraucher auf Information zu leisten.

Denn: Durch eine bessere Information der Verbraucher haben diese auch die Möglichkeit, eine fundierte Entscheidung bei der Wahl ihrer Lebensmittel zu treffen, die ihren gesundheitsbezogenen, wirtschaftlichen, umweltbezogenen, sozialen und ethischen Bedürfnissen entspricht.

Bitte beachten Sie: Erst mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung wird klar geregelt sein, wie die Information über die enthaltenen Allergene bereitgestellt werden muss, z.B. in der Speisekarte, in einem Aushang oder mündlich auf Nachfrage.

Was regelt die Lebensmittel-Informationsverordnung?

Die LMIV gibt vor, welche Informationen dem Verbraucher beim Kauf eines Lebensmittels in einer Fertigpackung zur Verfügung stehen müssen und in welcher Weise Sie dargestellt werden müssen. Viele dieser Anforderungen sind nicht neu und wurden bereits in der Vergangenheit durch die nationalen Kennzeichnungsvorschriften geregelt. Neu ist aber zum Beispiel eine Mindestschriftgröße für alle Pflichtangaben, die Vorgabe Allergene besonders hervorzuheben oder die Form in der die Nährwertinformationen angegeben werden müssen.

Im Gegensatz zu Lebensmitteln in Fertigpackungen müssen nicht vorverpackte Lebensmittel nur Angaben über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können, enthalten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: BMEL – Lebensmittelkennzeichnung:
http://www.bmel.de/


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